Seit 20. Juni 2011 ist die 18. Novelle des NÖ Raumordnungsgesetzes
(NÖ ROG), LGBl. 8000-24 rechtswirksam.
Die 18. Novelle beinhaltet weiterführende und vertiefende Bestimmungen der
Themengebiete: §14 Flächenwidmung, §19 Grünland, §20 Vorbehaltsflächen
Seit 15. September 2011 ist die 14. Novelle der NÖ Bauordnung 1996
(NÖ BO 1996), LGBl. 8200-20 rechtswirksam.
Beruhend auf einer intensiven Auseinandersetzung mit aufgetretenen Problemen im Bereich der Anwendung der NÖ BO 1996 wurden bereits mit der 11. Novelle
der NÖ BO 1996 neue Regelungen festgelegt.
Die Funktion von Ortskernen hat sich mit den Siedlungsentwicklungen der letzten Jahrzehnte stark geändert.
Waren früher gemischte Nutzungen von Gemeindeeinrichtung, einkaufen,
Bildung, arbeiten und wohnen in den Ortschaften selbstverständlich, haben
sich in den letzten Jahrzehnten reine Wohnsiedlungen, Betriebszonen,
ausgelagerte Freizeitgebiete und Einkaufszeilen etabliert.
Am 10. Mai 2011 wurde von Landeshauptmann Dr. Pröll die Siegerehrung zum
Gestaltungswettbewerb des Landes NÖ „Goldene Kelle 2010” vorgenommen.
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Das „Ortsentwicklungskonzept |
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Am 9. September 2011 wurde das Pilotprojekt „Mein... dein... UNSER SPILLERN”
mit dem VCÖ-Mobilitätspreis Niederösterreich 2011 ausgezeichnet.
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Der Siegerscheck in Höhe von 5.000,– Euro wurde im Rahmen einer Pressekonferenz an die Marktgemeinde Spillern überreicht. |
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Nachhaltiges Freiraum-Konzept unter Mitwirkung der Bevölkerung
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NÖ Pilotprojekt „Mein… dein… UNSER SPILLERN” |
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